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verschiedene Fragen
die in Verbindung mit einem
Trauerfall entstehen.
Sollten Sie darüberhinaus Fragen haben, die nicht auf
unserer Internetseite beantwortet werden,
können Sie sich gerne
mit uns während unserer Geschäftszeit
in Verbindung setzen.

Ludwigshafen und Umgebung
Tel.: 0621- 55 30 55
Haßloch und Umgebung
Tel.: 06324 - 910 10

Mail:
diether@bestattungen-diether.de

Im Trauerfall sind wir selbstverständlich Tag und Nacht auch an Sonn- und Feiertagen für Sie mit unserem
24 Stunden Bereitschaftsdienst erreichbar.



Es hat sich etwas geändert!

Auszug wichtiger Neuerungen aus dem Bestattungsgesetz Rheinland Pfalz „Neuen Bestattungsarten“

-Flussbestattung von Totenasche -Ascheteilung -Aushändigung Totenasche zur privaten Aufbewahrung -Ausbringung von Totenasche außerhalb von Friedhöfen, nur dann zulässig,

wenn
die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Die verstorbene Person muss ihren letzten Wohnsitz in
Rheinland-Pfalz gehabt haben

und

Die verstorbene Person muss zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben, welche neue Bestattungsart sie für sich selbst gewählt hat und sie muss auch die Person(en) schriftlich benennen, die diesen Willen umsetzen sollen (die so genannte „Totenfürsorgeverfügung“).

Ascheteilung und Herausgabe der Ascheteile:
Nur mit Totenfürsorgeverfügung!

In der Totenfürsorgeverfügung müssen auch die Ascheempfänger namentlich benannt sein.

Einäscherungen dürfen auch weiterhin nur im Sarg erfolgen.

Die Bestattungsfrist für Urnen wird auf 6 Monate festgelegt.

Zur Überführung von Leichen im Straßenverkehr dürfen nur hierfür besonders ausgestattete Särge und Bestattungsfahrzeuge verwendet werden.

Wird die Totenfürsorgeverfügung nicht vollzogen, ist die Asche durch die Bestattungspflichtigen auf einem öffentlichen Friedhof beizusetzen.

Download: Totenfürsorgeverfügung


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