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Hier finden Sie nützliche Informationen über
verschiedene Fragen die in Verbindung
mit einem
Trauerfall entstehen.
Sollten Sie darüberhinaus Fragen haben, die nicht auf
unserer Internetseite beantwortet werden,
können Sie sich gerne
mit uns während unserer Geschäftszeit
in Verbindung setzen.
Ludwigshafen
und Umgebung
Tel.: 0621- 55 30 55
Haßloch und Umgebung
Tel.:
06324 - 910 10
Mail:
diether@bestattungen-diether.de
Im
Trauerfall sind wir selbstverständlich Tag und Nacht auch
an Sonn- und Feiertagen für Sie mit unserem
24 Stunden Bereitschaftsdienst erreichbar.

Es
hat sich etwas geändert!
Auszug wichtiger Neuerungen aus dem Bestattungsgesetz Rheinland
Pfalz „Neuen Bestattungsarten“
-Flussbestattung von Totenasche -Ascheteilung -Aushändigung
Totenasche zur privaten Aufbewahrung -Ausbringung von Totenasche
außerhalb von Friedhöfen, nur dann zulässig,
wenn
die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die verstorbene Person muss ihren letzten Wohnsitz in
Rheinland-Pfalz gehabt haben
und
Die verstorbene Person muss zu Lebzeiten schriftlich verfügt
haben, welche neue Bestattungsart sie für sich selbst gewählt
hat und sie muss auch die Person(en) schriftlich benennen, die
diesen Willen umsetzen sollen (die so genannte „Totenfürsorgeverfügung“).
Ascheteilung und Herausgabe der Ascheteile:
Nur mit Totenfürsorgeverfügung!
In der Totenfürsorgeverfügung müssen auch die Ascheempfänger
namentlich benannt sein.
Einäscherungen dürfen auch weiterhin nur im Sarg erfolgen.
Die Bestattungsfrist für Urnen wird auf 6 Monate festgelegt.
Zur Überführung von Leichen im Straßenverkehr dürfen nur hierfür
besonders ausgestattete Särge und Bestattungsfahrzeuge verwendet
werden.
Wird die Totenfürsorgeverfügung nicht vollzogen, ist die
Asche durch die Bestattungspflichtigen auf einem öffentlichen
Friedhof beizusetzen.
Download: Totenfürsorgeverfügung
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